Erläuterungen zum Geschäftsverkehr mit der Firma PeKur:



1.Präambel

Die Firma PeKur wird durch ihren Inhaber Herr Peter Kurstedt (nachfolgend PeKur genannt) bzw. durch deren Beschäftigten im Bereich Bühnentechnik, Stagemanagement, Bühnenmanagement, Bühnenaufbau, Eventtechnik, PA-Instandhaltung, PA- Instandsetzung, Veranstaltungs-Service und Stagehand für ihre Auftraggeber tätig. Im Einzelnen werden u.a. folgende Leistungen angeboten: mechanische Instandhaltung und Instandsetzung von PA-Systemen, Cases, sowie Lötarbeiten und crimpen von Multicoren und Bühnenauslegern, Kabel aller Art, zum Beispiel RG 58 und RG 59, Videokabeln.

Aufbauhilfe für Bühnen aller Art

Konfigurationen von Multicoren, Steckfeldern.

Aufbau von Events, Veranstaltungen aller Art, Gigs, Messen; regional, überregional und auf Tournee.

2. Auftragserteilung

Aufträge werden nach den Gebräuchen der Branche mündlich entgegengenommen. Erfolgt auf eine schriftliche Bestätigung des Auftrages durch PeKur innerhalb von fünf Tagen nach Aufgabe zur Post, Fax- oder e-mail Absendung kein Widerspruch des Auftraggebers, so gilt der Auftrag in dem von PeKur bestätigten Umfang und zu den dort beschriebenen Konditionen als erteilt.

3. Annulierungskosten

Tritt der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag zurück, kann PeKur - unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen - 20 v.H. der für den Auftrag vereinbarten Vergütung als entgangenen Gewinn geltend machen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4. Preisänderungen

Preisänderungen sind auch nach Bestätigung des Auftrages durch PeKur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Termin für die Verrichtung der in Auftrag gegebenen Dienste mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zum Abschluß der Verrichtung der in Auftrag gegebenen Dienste die Löhne, die Materialkosten oder sonstige die Bewertung der Dienstleistung von PeKur berührende Kosten, so ist PeKur berechtigt, den vereinbarten Preis der Dienstleistung angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Termin zur Erbringung der Leistungen mehr als sechs Wochen liegen.

6. Haftung

PeKur haftet für Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden die auf einer Verletzung der Hauptpflichten des Vertrages beruhen. PeKur haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. PeKur verpflichtet sich, den bei Vertragsschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Haftung ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt. Es besteht keine Haftung von PeKur für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der typischerweise voraussehbare Schadensumfang in keinem Falle EURO 25.000,-- übersteigt.

7. Zahlungsbedingungen

Die Firma PeKur ist berechtigt - dem Wesen Ihrer Geschäftsausübung nach - die für die jeweiligen zu erbringenden Dienstleistungen vereinbarte Vergütung noch am Tage der Verrichtung nach Abschluß der Tätigkeit einzufordern. Dies gilt zumindest dann, wenn im Rahmen der Beauftragung bzw. der Auftragbestätigung Vergütungen nach Tagessätzen bestimmt worden sind. Im Falle der Geltendmachung der Vergütung durch Rechnungslegung ist die Vergütung zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig.

8. Mahnkosten und Verzugszinsen

Sollte das Zahlungsziel nicht eingehalten werden, ist die Firma PeKur berechtigt für jede Mahnung einen Betrag von 7,00 € zu erheben. Ebenfalls mit Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 12,75 % p.a. erhoben.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hannover. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hannover als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

10. Ergänzende Bestimmungen

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit PeKur geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von PeKur. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.